ABOUT US INFO SEITE JAZZ LEV

DER VORSTAND Jazz Lev bis 19.01.2025
Der JATZZ LEV Vorstand nach einer Neuaufstellung, mit Sponsoren der Sparkasse Leverksen und der Energie Versorgung Leverkusen.
Tobias Sauter
Ingrid Orth
Rainer Tobies
Michael Grützner
Jonas Loth
Diverse Videos der letzten Veranstaltungen
Anfahrt zu den Konzerten in unserem Vereinslokal -topos-

Leverkusen-Wiesdorf
Hauptstraße 134
Tel: 0214 / 41555 (ab 17 Uhr
täglich außer Montags geöffnet
( bei Veranstaltungen selbstverständlich geöffnet!)
So kommt man zum topos:
Mit dem Nahverkehr:
Das topos ist mit mehreren Buslinien bequem zu erreichen, Haltestelle Die Luminaden (Wöhlerstr./Kaufhof), von dort ein kurzer Fußweg über Nobelstr. und Hauptstr. Zurück entweder mit der 208 ab (Kaiserstr. (Barmer Platz) oder weitere Buslinien ab Die Luminaden oder Busbahnhof Leverkusen-Mitte.
Mit der Bahn:
aus Richtung Köln oder Düsseldorf mit dem RE1, dem RE5 oder der S6 bis Leverkusen-Mitte, von dort etwa 10 Minuten Fußweg durch die Fußgängerzone zur unteren Hauptstraße.
aus Richtung Köln oder Düsseldorf mit dem RE1, dem RE5 oder der S6 bis Leverkusen-Mitte, von dort etwa 10 Minuten Fußweg durch die Fußgängerzone zur unteren Hauptstraße.
Mit dem Auto:
Für Ortsfremde führt der einfachste Weg zum topos über das Autobahnkreuz Leverkusen-West, Richtung Leverkusen-Zentrum.
(A 1 Anschlussstelle Nr. 99 / A 59 Anschlussstelle Nr. 28)
Parkplätze direkt am topos sind in der Regel knapp.
Eine Parkmöglichkeit befindet sich in unmittelbarer Nähe am Barmer Platz. Der Parkplatz ist Montags bis Freitags ab 20 Uhr, Samstags ab 16 Uhr und Sonntags ganztägig gebührenfrei.
An Wochenenden (in der Woche auch Abends) kann man auch den Bayer Parkplatz an den unteren Hauptstr. kostenfrei nutzen. Die Schranke am Ende der langen Einfahrt öffnet dann automatisch.
Für Ortsfremde führt der einfachste Weg zum topos über das Autobahnkreuz Leverkusen-West, Richtung Leverkusen-Zentrum.
(A 1 Anschlussstelle Nr. 99 / A 59 Anschlussstelle Nr. 28)
Parkplätze direkt am topos sind in der Regel knapp.
Eine Parkmöglichkeit befindet sich in unmittelbarer Nähe am Barmer Platz. Der Parkplatz ist Montags bis Freitags ab 20 Uhr, Samstags ab 16 Uhr und Sonntags ganztägig gebührenfrei.
An Wochenenden (in der Woche auch Abends) kann man auch den Bayer Parkplatz an den unteren Hauptstr. kostenfrei nutzen. Die Schranke am Ende der langen Einfahrt öffnet dann automatisch.
Anmeldeformular für die Mitgliedschaft
Download - PDF - Formular Beitrittserklärung
Download - PDF - Formular der Satzung
Satzung
§ 1 Der Verein führt den Namen Jazz Lev e.V.
Er hat seinen Sitz in Leverkusen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Jazzmusik, weitere Kreise für den Jazz zu interessieren und die Anerkennung dieser lebendigen, zeitgenössigen Musik insbesondere bei der Jugend zu fördern.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Veranstaltungen von Jazzkonzerten, Filmvorführungen, Diskussionsabenden, Jazzfestivals, Riverboat-Shuffles und ähnlichen Veranstaltungen verwirklicht.
Er hat seinen Sitz in Leverkusen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Jazzmusik, weitere Kreise für den Jazz zu interessieren und die Anerkennung dieser lebendigen, zeitgenössigen Musik insbesondere bei der Jugend zu fördern.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Veranstaltungen von Jazzkonzerten, Filmvorführungen, Diskussionsabenden, Jazzfestivals, Riverboat-Shuffles und ähnlichen Veranstaltungen verwirklicht.
§ 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an:
Leverkusen hilft krebskranken Kindern e.V., Bendenweg 7a 51371 Leverkusen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige mildtätige Zwecke zu verwenden hat
Leverkusen hilft krebskranken Kindern e.V., Bendenweg 7a 51371 Leverkusen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige mildtätige Zwecke zu verwenden hat
§ 6 Mitglieder können Personen werden, über die nichts bekannt ist, was dem Ansehen des Clubs schaden könnte. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung oder Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch schriftlichen Bescheid.
Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge sowie die Höhe der Aufnahmegebühr beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung oder Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch schriftlichen Bescheid.
Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge sowie die Höhe der Aufnahmegebühr beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung.
§ 7 Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung:
Der Vorstand des Vereins besteht aus:
Der Vorstand des Vereins besteht aus:
a) Der*m ersten Vorsitzenden*m
b) Der*m stellvertretenden Vorsitzende*m
c) eins bis vier Beisitzerinnen / Beisitzer
Die Anzahl der Beisitzer*innen wird vor der Wahl von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Der Vorstand regelt im Rahmen einer Geschäftsordnung u. a. die Zuständigkeit für Kassenführung und die Schriftführung.
Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge und über Satzungsänderungen. Der Wahlzeitraum des Vorstandes wird mit Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.03.00 auf zwei Jahre beschlossen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von 1/3 der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand und zwar schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt, das dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zur Unterschrift vorgelegt wird. Versammlungsleiter ist der erste oder der stellvertretende Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende jedoch nur dann, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist.
Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll erstellt, das dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer zur Unterschrift vorgelegt wird. Versammlungsleiter ist der erste oder der stellvertretende Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende jedoch nur dann, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist.
Beschlossen am 19.05.2021 durch die Mitgliederversammlung 2021 (Briefwahl)